Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Das Unternehmen Norden-Spezial (im folgenden Reisebüro genannt) tritt lediglich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen und touristischer Einzelleistungen auf.

Das Reisebüro vermittelt die Reise im Rahmen des ihm erteilten Geschäftsbesorgungsvertrages an den Kunden.

Die vertragliche Pflicht des Reisebüros ist die sorgsame Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen bzw. der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.

Die eigentliche Leistungserbringung der gebuchten Einzelleistung obliegt indes nicht dem Reisebüro selbst, sondern dem jeweiligen Veranstalter.

Der Kunde schließt daher mit dem jeweiligen Reiseveranstalter unter Einschaltung des Reisebüros als Stellvertreter im Sinne des § 164 BGB einen eigenen Reisevertrag ab. Für dieses Vertragsverhältnis gelten daher zusätzlich die Bedingungen des vermittelten Veranstalters.

1. Abschluß des Reisevertrages

Der Auftrag des Kunden an das Reisebüro zur Vermittlung von touristischen Einzelleistungen kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen.

Mit der Bestätigung der Entgegennahme des Auftrages durch das Reisbüro, die ebenfalls schriftlich, mündlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen kann, kommt zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ein Vermittlungsvertrag zustande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Kundenauftrages ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Zahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 erfolgen. Dieser befindet sich regelmäßig auf der Rückseite der Buchungsbestätigung/Rechnung. Mit Buchungsbestätigung/ Rechnung wird eine Anzahlung gefordert.

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der Reiseveranstalter kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.

Falls eine kurzfristige Buchung durchgeführt wird, d.h. zwischen 28 und 4 Tagen vor Reisebeginn, sind sowohl die Anzahlung als auch der Restbetrag sofort zu überweisen.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, wobei Bemessungsgrenze der Reisepreis ist. Maßgeblich hierfür sind die Reise- und Buchungsbedingungen des Reiseveranstalters.

Dem Reisebüro entstehende Stornogebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Reiseteilnehmer oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann das Reisebürobüro die ihm vom jeweiligen Leistungsträger berechneten Gebühren einschließlich einer Bearbeitungsgebühr erheben.

4. Versand von Reiseunterlagen

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt i.d.R. per Post. Die Reiseunterlagen werden nach Erhalt aller Zahlungen versandt.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Für Leistungs- und Preisänderungen gelten die Bedingungen des Reiseveranstalters.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6. Haftung des Reisebüros als Vermittler

Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristischer Einzelleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger gegenüber dem Reisebüro. Sie stellen keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

7. Versicherungen

Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflichtversicherung, bei Fähranfahrt mit PKW-Beförderung ebenfalls eine Fährversicherung.

8. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, Thrombose-Risiken auf Flügen sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand des Reisebüros ist Stendal.

10. salvatorische Klausel

Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich wirksam und der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

Nebenabreden, auch die Ergänzung/Änderung der vorliegenden Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung.


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Fähre Hirtshals- Bergen
Kabinenauswahl:
Außenkabinen (Kabinen mit Fenster), Innenkabinen (Kabinen ohne Fenster), Innenkabinen über Nachtclub, Minilux-Kabine (Kabinen mit Doppelbett),  Luxuskabinen, Suite, Familienkabinen, (Kabinen mit Platz für Kinderbettchen), Kabinen für Menschen mit Behinderung (rollstuhlgerecht und barrierefrei), keine Kabinen für Reisende mit Haustier (Hunde/ Katzen), alle Kabinen sind Nichtraucherkabinen, Überfahrt ohne Kabine ist möglich, Ruhesitze sind vorhanden.
Fahrzeugbeförderung:
PKW, Wohngespanne, Wohnanhänger, Wohnmobile, Personen ohne PKW, Bootstrailer, Caravan, Kleinbus, Fahrrad, Motorräder und Motorbikes mit Seitenwagen, Trikes, Hundetrailer, Anhänger mit Schlittenhunden
Einrichtungen an Bord:
Buffetrestaurant, A-la-Cart- Restaurant, Sauna, Schwimmbad, Shop, Bar, Tapas-Bar, Cafe, Casino,  Außendecks, Spielecke für Kinder, Pub, Pizzeria, Sonnendeck, Showlounge, Boutique, Burger-Bar, Spa & Fitness
Angebote und Tickets
Economy- Tarif, günstigstes Ticket, nicht stornierbar, umbuchbar gegen Gebühr
Flex-Ticket, flexibler Tarif, umbuchbar, stornierbar
Auto-Spar-Paket: gibt es in dieser Form nicht mehr, Best-Preis-Ticket ist das Economy-Ticket
Last-Minute-Ticket: Dieser Tarif ist leider nicht verfügbar
Kombi-Ticket: Kombination aus verschiedenen Strecken auf der Hin- und Rückreise, Anschlussfähren
Haustiere auf der Fähre Hirtshals- Bergen / Hirtshals- Stavanger
Der Transport von privaten Haustieren (Hunde/ Katzen) wird wie folgt gehandhabt:
(Fahrzeit 20 Stunden, Nachtfahrt): Keine Haustierkabinen verfügbar. Tiere müssen entweder im Fahrzeug oder in einer fest an Bord installierten Box im Hundehotel untergebracht werden. Dort können Sie das Tier versorgen.
Parken in Hirtshals
Es gibt auf dem Hafengelände keine öffentlichen Parkplätze oder Langzeitparkplätze. 
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es in der Stadt.
A Skaga- Hotel können Parkplätze gemietet werden, 50 DKr/Tag, Vorbestellung nicht möglich.
Parken in Stavanger
In Stavanger stehen direkt am Terminal kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Parken in Bergen
Das Parken im Hafen Bergen ist nicht möglich.
Mehrere kostenpflichtige Parkhäuser befinden sich in der Stadt.
Alternative Fähren
Nach Bergen verkehren folgende Autofähren:
Fährverbindung von Hirtshals nach Bergen
Fährverbindung von Stavanger nach Bergen
Distanzen und Fahrzeiten
Hafen Bergen - Innenstadt Bergen ca 500m
Hafen Bergen - Oslo ca 460 km, PKW ca 7 Std
Hafen Bergen - Kristiansand ca 450 km (über Stavanger/ Flekkefjord), PKW ca 8 Std
Hafen Bergen - Kristiansand ca 470 km (über Odda/ Hovden), PKW ca 8 Std
Hafen Bergen - Stavanger ca 210 km, PKW ca 5 Std
Hafen Bergen - Alesund ca 430 km, PKW ca 7,5 Std
Hafen Bergen - Trondheim ca 630 km, PKW ca 9,5 Std
Autoreisezüge in Norwegen
In Norwegen verkehren keine Autoreisezüge.
Reisepakete mit Ziel Bergen
Rundreise durch Norwegens Süden